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   OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91   

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OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91 (https://dejure.org/1991,7794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.1991 - 13 L 7679/91 (https://dejure.org/1991,7794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 13 L 7679/91 (https://dejure.org/1991,7794)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
    Dieser Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 VwKostG führt zur Annahme der Nichtigkeit der genannten "Inanspruchnahme"-Tatbestände (vgl. auch Götz, Kostenrecht der Polizei- und Ordnungsverwaltung, DVBl 1984, 14/21; derselbe, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 1991, Rdn. 331), wobei es mangels Nennung eines Gebührentatbestandes - nicht (mehr) auf die Frage ankommt, ob er - oder die im Falle seiner Verwirklichung geschuldete Gebühr - konkret genug bezeichnet bzw. geregelt worden ist (Frage der Bestimmtheit "im engeren Sinne"; vgl. dazu BVerwGE 13, 214/223; 85, 300; BVerfGE 19, 253/267).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
    Dieser Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 VwKostG führt zur Annahme der Nichtigkeit der genannten "Inanspruchnahme"-Tatbestände (vgl. auch Götz, Kostenrecht der Polizei- und Ordnungsverwaltung, DVBl 1984, 14/21; derselbe, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 1991, Rdn. 331), wobei es mangels Nennung eines Gebührentatbestandes - nicht (mehr) auf die Frage ankommt, ob er - oder die im Falle seiner Verwirklichung geschuldete Gebühr - konkret genug bezeichnet bzw. geregelt worden ist (Frage der Bestimmtheit "im engeren Sinne"; vgl. dazu BVerwGE 13, 214/223; 85, 300; BVerfGE 19, 253/267).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
    Dieser Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 VwKostG führt zur Annahme der Nichtigkeit der genannten "Inanspruchnahme"-Tatbestände (vgl. auch Götz, Kostenrecht der Polizei- und Ordnungsverwaltung, DVBl 1984, 14/21; derselbe, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 1991, Rdn. 331), wobei es mangels Nennung eines Gebührentatbestandes - nicht (mehr) auf die Frage ankommt, ob er - oder die im Falle seiner Verwirklichung geschuldete Gebühr - konkret genug bezeichnet bzw. geregelt worden ist (Frage der Bestimmtheit "im engeren Sinne"; vgl. dazu BVerwGE 13, 214/223; 85, 300; BVerfGE 19, 253/267).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
    Bei einer (durchgeführten) Transportbegleitung können deshalb nach dieser Tarifstelle (gesonderte) Vorbereitungskosten nicht erhoben werden, was unstreitig sein dürfte (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 107/79 -, NJW 1983, 1811 und Beschluß vom 5.4.1990 - 3 B 18/90 -, NJW 1991, 2851).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1983 - 12 A 120/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7679/91
    Dieser Gebührentatbestand einer Inanspruchnahme ist jedoch mit der gesetzlichen Ermächtigung der PolGO nicht vereinbar, die im Verwaltungskostengesetz gesehen wird (kritisch dazu OVG Lüneburg, Urt. vom 25.8.83 - 12 OVG A 120/81 -, DVBl 1984, 57; Krekel, Die Kostenpflichtigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen, Frankfurt 1986, S. 187 ff:).
  • VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13

    Abschleppen eines PKW ist keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen

    Die Einbeziehung von Organisationseinheiten mit ordnungsrechtlichen Aufgaben ist durch das Stadtstaaten-System nicht etwa deswegen veranlasst, weil anderenfalls eine Kostenüberwälzung für ordnungsbehördliche Maßnahmen unmöglich wäre: Zum einen steht hierfür das Instrumentarium der Verwaltungsgebühr zur Verfügung, die in § 2 Abs. 1 GebBeitrG definiert ist und auch zur Anwendung gelangt, wenn die dort verlangte "Veranlassung der Beteiligten" in deren Pflichtenverstoß zu sehen ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 15. November 2002 - VG 14 A 215.01 - Beschlussabdruck Seite 4: "Gebührenrechtlicher Veranlasser ist mithin stets derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt"; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Dezember 1991, 13 L 7679/91, juris, Rdnr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der

    Ein Gebührentatbestand, der jede beliebige Amtshandlung in einem Verwaltungsbereich ohne nähere Konkretisierung erfasst, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 18.12.1991 - 13 L 7679/91 -, OVGE 42, 441; Urt. v. 21.09.2004 - 10 LC 28/04 -, RdL 2005, 35).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16

    Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen

    Amtshandlung im Sinne des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes, etwa dessen § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1, ist jede in einem konkreten Einzelfall, in Ausübung hoheitlicher Befugnisse und mit Außenwirkung vorgenommene Verwaltungstätigkeit unabhängig davon, ob ihr ein Regelungsgehalt zukommt und sie deshalb als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist oder ob es sich um schlichten Realakt handelt (vgl. Senatsurt. v. 18.12.1991 - 13 L 7679/91 -, OVGE MüLü 42, 441, 443 f.; Loeser/Barthel, NVwKostG, § 1 Anm. 3.1 ff. (Stand: Juli 2010) m.w.N., und zur insoweit vergleichbaren Rechtslage in anderen Ländern: Sächsisches OVG, Urt. v. 8.11.2017 - 5 A 319/15 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Urt. v. 4.6.2013 - 5 B 11.2412 -, juris Rn. 26; Thüringer OVG, Urt. v. 26.11.2009 - 3 KO 749/07 -, juris Rn. 46; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris Rn. 40 f. jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13

    Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme; Ausschöpfung eines Gebührenrahmens

    Eine bestimmte Amtshandlung ist dabei nicht bezeichnet (vgl. zur vormals in Niedersachsen bestehenden - vergleichbaren - Rechtslage: OVG Lüneburg, Urt. v. 18.12.1991 - 13 L 7679/91 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 10 LC 28/04

    Festlegung der gesetzlichen Grundlagen einer Gebühr als Voraussetzung eine

    Zu Recht führt deshalb das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (Urt. v. 18.12.1991 - 13 L 7679/91 - OVGE 42, 441, 443; Urt. v. 22.4.1981 - 9 OVG A 12/80 - OVGE 36, 382, 384 f) aus, ein Tatbestand, der jede beliebige Amtshandlung in einem Verwaltungsbereich erfasst, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht.
  • VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 25.13

    Gebührenbescheid für das Umsetzen eines Pkw

    Die Einbeziehung von Organisationseinheiten mit ordnungsrechtlichen Aufgaben ist durch das Stadtstaaten-System nicht etwa deswegen veranlasst, weil anderenfalls eine Kostenüberwälzung für ordnungsbehördliche Maßnahmen unmöglich wäre: Zum einen steht hierfür das Instrumentarium der Verwaltungsgebühr zur Verfügung, die in § 2 Abs. 1 GebBeitrG definiert ist und auch zur Anwendung gelangt, wenn die dort verlangte "Veranlassung der Beteiligten" in deren Pflichtenverstoß zu sehen ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 15. November 2002 - VG 14 A 215.01 - Beschlussabdruck Seite 4: "Gebührenrechtlicher Veranlasser ist mithin stets derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt"; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Dezember 1991, 13 L 7679/91, juris, Rdnr. 6).
  • VG Oldenburg, 21.01.2004 - 7 A 163/03

    Gebühren für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen an die

    Ein Tatbestand, der jede beliebige Amtshandlung in einem Verwaltungsbereich erfasst, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Dezember 1991 - 13 L 7679/91 - OVGE 42, 441 ; Urteil vom 22. April 1981 - 9 OVG A 12/80 - OVGE 36, 382 ).
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